An wen richtet sich das Förderprogramm WEF?
Das KfW-Programm WEF wird gern auch als Nachfolger des Baukindergeldes bezeichnet. Es richtet sich gezielt an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen und will dabei helfen, dass der Traum vom Eigenheim oder der Eigentumswohnung erreichbar wird.
Förderfähig sind Eltern oder Alleinerziehende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt wohnen haben. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 90.000 € nicht überschreiten (pro weiteres Kind werden je 10.000 € dazu gerechnet). Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass es sich bei der zu fördernde Immobilie, um die erste der Antragsteller handelt und diese für private Wohnzwecke genutzt wird.
Das Haus oder die Eigentumswohnung muss darüber hinaus den Ansprüchen der Energiehausklasse 40 entsprechen bzw. ein QNG-Siegel besitzen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Nicht förderfähig im Sinne des WEF-Programmes der KfW sind Personen ohne oder mit volljährigen Kindern, Personen, die bereits Baukindergeld bezogen haben, Personen, die schon Gebäude (oder Anteile daran) besitzen sowie der Kauf von Grundstücken und Neubau oder -kauf von Ferienhäusern und -wohnungen. Auch eine Umschuldung bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen werden durch „Wohneigentum für Familien“ nicht ermöglicht.
Attraktive Neuerung: 20-jährige Zinsbindung
Um ihr Förderprogramm noch attraktiver zu gestalten und möglichst vielen Familien Wohneigentum zu ermöglichen, hat die KfW zum 1. März 2024 die Zinsbindung des WEF- Programms von zehn auf maximal 20 Jahre verdoppelt. Das heißt, dass bis zu 20 Jahre ein fester, unveränderlicher Sollzinssatz im Darlehensvertrag festgeschrieben ist.
Dies bedeutet für Familien, die mit der staatlichen Unterstützung bauen, eine noch bessere finanzielle Planbarkeit aufgrund fester Raten, eine günstigere Anschlussfinanzierung wegen geringer Restschuld sowie einen effektiven Schutz vor steigenden Marktzinsen.
Bauherren, die sich für das Förderprogramm interessieren, haben die Wahl zwischen einem Annuitäten- und einem endfälligen Darlehen.
Das Annuitätendarlehen zeichnet sich durch eine tilgungsfreie Anlaufzeit aus, in der nur die Zinsen gezahlt werden müssen. Danach ist der Rückzahlungsbetrag stets gleich, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der der Zinsen sinkt. Die Laufzeit beträgt vier bis 35 Jahre mit einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren.
Beim endfälligen Darlehen werden hingegen während der Laufzeit von vier bis zehn Jahren ausschließlich die Zinsen bezahlt und erst ganz am Ende der Kreditbetrag in einer Komplettrate. Die Zinsbindung bezieht sich in diesem Fall auf die Laufzeit des Kredits, also vier bis zehn Jahre.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten war es den unterschiedlichen Bundesregierungen stets ein Anliegen, Wohneigentum für Familien attraktiv und erschwinglich zu machen. Mit dem Förderprogramm WEF und der neu eingeführten 20-jährigen Zinsbindung ist sie diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf unserer Website unter Hausbau-Förderung.