Jahrelang kannten die Immobilienpreise nur eine Richtung: nach oben. Seit Anfang des Jahres 2024 hat sich die Kurve zwar abgeschwächt, dennoch ist der Erwerb einer Immobilie gerade für junge Familien eine große Herausforderung. Um ihnen den Weg in die eigenen vier Wände zu erleichtern, möchte die Bundesregierung noch in diesem Sommer ein neues Förderprogramm an den Start bringen. „Jung kauft alt“ (kurz: Jka) heißt die Förderung, die von der KfW abgewickelt wird. Im Gegensatz zum Parallelprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF), das den Bau oder Erstkauf von neuen, selbstgenutzten und klimafreundlichen Gebäuden fördert, sollen damit gezielt Familien angesprochen werden, die den Erwerb einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie in Betracht ziehen.
Ziele der Förderung
Mit dem Förderprogramm „Jung kauft alt“ verfolgt die Bundesregierung verschiedene Ziele:
- Beseitigung und Vorbeugung von Leerständen
- Reduzierung der Flächenversiegelung und des Ressourcenverbrauchs
- Revitalisierung von Ortszentren, vor allem in ländlichen Gebieten
- Unterstützung junger Familien bei der Wohneigentumsbildung
- energetische Verbesserung alter Bestandsgebäude
- Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte in der Stadt
Förderhöhe und Förderbedingungen
Nachdem lange über den Haushalt und die zur Verfügung stehenden Mittel verhandelt wurde, hat die Regierung nun die konkreten Konditionen des Programms ausgearbeitet. Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie über zinsverbilligte Kredite, die von der KfW vergeben werden.
Es gelten folgende Voraussetzungen (Stand Juli 2024):
- Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
- Die Kreditsumme beläuft sich für Familien mit einem Kind auf 100.000 Euro, bei zwei Kindern sind es 125.000 Euro und ab drei Kindern 150.000 Euro.
- In den Genuss der Förderung kommen nur Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro – jedes weitere Kind erhöht die Schwelle um 10.000 Euro.
- Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben.
- Das Haus muss binnen viereinhalb Jahren energetisch saniert werden. Nach der Sanierung muss das Gebäude mindestens dem Effizienzhausstandard 70 EE entsprechen. Effizienzhäuser mit dem Standard 70 EE verbrauchen 30 Prozent weniger Primärenergie als ein Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zudem werden 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt.
350 Millionen Euro hat die Bundesregierung für „Jung kauft alt“ vorgesehen – genauso viel wie für das Programm „Wohneigentum für Familien“. Experten schätzen, dass aufgrund der geringen Höhe nur einige Tausend Familien von der Förderung profitieren werden. Schnell sein lohnt sich also!
Kombination mit weiteren Förderungen
Für die energetische Sanierung ihres neuen Eigenheims können Familien weitere Förderungen beantragen – etwa aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um den Effizienzhausstandard 70 EE zu erreichen, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten unabdingbar. Er ermittelt zusammen mit den frisch gebackenen Hausbesitzern die nötigen Maßnahmen und erstellt ein entsprechendes Sanierungskonzept. Auch Energieberatung ist förderfähig: Der Zuschuss beträgt 80 Prozent für ein Einfamilienhaus, maximal sind 1.300 Euro möglich.
Rundum gut beraten
Wer sein Eigenheim mit den regionalen Sanierungsberatern von Town & Country Haus energetisch auf den neuesten Stand bringt, bekommt alles aus einer Hand: Basis des Projekts bildet eine fundierte Energieberatung, anhand derer ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit energetischem Gesamtkonzept entwickelt wird. Um Finanzierungsfragen kümmert sich auf Wunsch der unabhängige Finanzierungs- und Fördermittelservice. Die Town & Country Haus Partner wissen, welche Fördermittel miteinander kombiniert werden können und unterstützen Sanierer bei der Antragstellung. Einzigartig in der Branche ist das Schutzbrief-Konzept, das Sicherheit vor, während und nach der Sanierung bietet.