Was ist der KfW-Ergänzungskredit?
Der Ergänzungskredit der KfW wurde ins Leben gerufen, um die Sanierungskosten zu decken, die nach Abzug von bereits bewilligten Fördermitteln noch offen sind. Es geht also um die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen, die bereits eine KfW-Zuschussförderung und/oder einen Zuwendungsbescheid der BAFA erhalten haben.
Während die KfW-Zuschussförderung den Einbau von Heizungen unterstützt und die BAFA Sanierungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung fördert, kann der Ergänzungskredit für Heizung, Dämmung, Fensteraustausch und Lüftungsanlagengenutzt werden.
Hausbesitzer, die sich für den KfW-Ergänzungskredit interessieren und ihn beantragen wollen, haben die Wahl zwischen zwei Optionen. Option Nr. 1 ist ein Annuitätsdarlehen, bei dem im ersten Jahr nur Zinsen gezahlt werden und danach eine immer gleichhohe Annuität. Option Nr. 2 ist das endfällige Darlehen. Dies bedeutet, dass Sie während der gesamten Laufzeit lediglich die Zinsen bezahlen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe.
Wichtig zu wissen: Der Ergänzungskredit der KfW darf nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierung genutzt werden.
Wer kann den KfW-Ergänzungskredit nutzen?
Der Ergänzungskredit – Plus (358) richtet sich an Privatpersonen, die das eigene Wohnhaus energetisch sanieren wollen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die vorangegangene Zuschusszusage der KfW bzw. der Zuwendungsbescheid der BAFA nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Außerdem müssen die Antragsteller Eigentümer des Gebäudes oder der Wohneinheit sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben. Das Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 € nicht überschreiten.
Höhe und Zinsen vom Ergänzungskredit
Der Ergänzungskredit – Plus (358) fördert mit maximal 120.000 € je Wohneinheit. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden durch die KfW finanziert.
Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der bereits vorliegenden Zuschusszusage berechnet. Wurden Sie sowohl von der KfW als auch von der BAFA gefördert, werden beide Zuschüsse berücksichtigt und von der Kredithöhe abgezogen. Eine Doppelförderungist nämlich nicht möglich.
Ein Blick auf die Konditionen macht deutlich: Die Höhe des effektiven Jahreszinseshängt einerseits von der gewählten Darlehensform und andererseits von der Kreditlaufzeit ab. Genaue Zinssätze können Sie der KfW-Webseite entnehmen.
Was muss beim Beantragen vom KfW-Ergänzungskredit beachtet werden?
Wenn Sie den KfW-Ergänzungskredit beantragen wollen, dann müssen Sie hierfür Kontakt zu Ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung aufnehmen. Diese wiederum können alles weitere in die Wege leiten – müssen aber nicht. Gerade in der Anfangszeit des Ergänzungskredites wurden viele Anfragen abgelehnt, doch das ändert sich nun allmählich.
Im Zuge der Beantragung müssen Sie einen Grundbuchauszug, eine Meldebescheinigung und Einkommenssteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder einreichen. Auch die Auszahlungsbestätigung der KfW und/oder BAFA muss vorgelegt werden.
Weiterhin ist es wichtig, zu wissen, dass Sie den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen müssen. Da der Kredit jedoch noch verhältnismäßig „jung“ ist, gibt es eine Ausnahmeregelung:
Bis 30. November 2024 ist eine nachträgliche Antragstellung möglich, wenn die Bauarbeiten zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 stattfanden oder -finden beziehungsweise abgeschlossen wurden/werden.
Der KfW Ergänzungskredit – Plus (358) ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Haus oder Ihre Wohneinheit nicht nur energetisch, sondern auch kostengünstig zu sanieren. Wenn Sie also alle Anforderungen des Förderprogramms erfüllen, sollten Sie diese Chancen auf jeden Fall nutzen. Gerne besprechen wir den Ergänzungskredit in Bezug auf Ihr Eigenheim. Vereinbaren Sie dafür ein unverbindliches Beratungsgespräch und der Town & Country Haus Partner in Ihrer Nähe meldet sich bei Ihnen.