Kompakt und klimafreundlich bauen mit der KNN-Förderung

Wer kompakt und klimafreundlich bauen will, für den ist die KNN-Förderung genau das Richtige.

Am 1. Oktober 2024 ging das neue KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) an den Start. Gefördert werden Häuser und Wohnungen, die klimafreundlich und gleichzeitig auch bezahlbar sind. Alle Infos im Überblick.

Wer ein Haus baut oder kauft, der muss die Kosten nicht alleine stemmen. Der Staat unterstützt die Investition im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit unterschiedlichen Programmen. Im Oktober 2024 kam mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz KNN, eine weitere Neubau-Förderung hinzu. Sie richtet sich an private Bauherren, Investoren und Erstkäufer, die klimafreundliches und bezahlbares Wohnen fokussieren. Wie beim Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), das seit 2023 besteht, erfolgt die Förderung über zinsverbilligte Darlehen.

Welche Ziele verfolgt die Förderung?

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ möchte die Bundesregierung den Bau preisgünstiger, flächeneffizienter und klimafreundlicher Wohnungen anstoßen. Diese sind nicht nur notwendig, um die hoch gesteckten Klimaziele zu erreichen, sondern auch, um den Bedarf an Wohnraum im niedrigen und mittleren Preissegment zu decken. Gleichzeitig soll durch die neue Förderung die krisengebeutelte Bau- und Immobilienbrache stabilisiert werden.

Welche Förderbedingungen gelten?

Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft – auch in Bereichen, in die der Staat bisher kaum eingegriffen hat. Es gelten folgende technische Mindestanforderungen:

  • Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
  • Das Gebäude stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 aus, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen erfüllt werden. Heißt konkret: Das Haus muss im Gesamtlebenszyklus so viele Emissionen einsparen, wie ein Haus nach Effizienzhausstandard 40. Es könnte demnach schlechter gedämmt sein, wenn dafür Recycling-Baustoffe verwendet werden.
  • Es dürfen keine Wärmeerzeuger auf der Basis fossiler Energien oder Biomasse zum Einsatz kommen.
  • Das Gebäude muss eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen.
  • Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. Die Kostengrenzen orientieren sich an den mittleren Baukosten für Wohngebäude in Deutschland mit einfachem Standard.

Die Einhaltung der Anforderungen muss von einem zertifizierten Experten für Energieeffizienz bestätigt werden. Die Bestätigung ist bei Antragstellung und nach Durchführung einzureichen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten für die technischen Anlagen (z.B. eine Wärmepumpe) sowie die Kosten für die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Für Gebäude im Effizienzhausstandard 40 soll es im ersten Quartal 2025 sogar 150.000 Euro geben. Es können verschiedene Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren gewählt werden, wobei eine Zinsbindung für die ersten 10 Jahre gewährleistet ist. Nach Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW dem Kreditnehmer ein individuelles Verlängerungsangebot zu einem marktorientierten Zinssatz.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag gestellt werden. Ansprechpartner ist die Hausbank.

Wer kann die KNN-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Investoren und Ersterwerber von förderfähigen Neubauten – beispielsweise Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern sowie Wohnungsbaugenossenschaften.

Ist eine Kombination mit weiteren Förderungen möglich?

Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen (Landes-)Fördermitteln möglich, sofern diese in Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine Doppelförderung wird jedoch ausgeschlossen: So darf die KNN-Förderung nicht mit den Programmen „Wohneigentum für Familien“ (WEF) und „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) kombiniert werden.

Wann ist die Förderung verfügbar?

Anträge werden seit Anfang Oktober 2024 angenommen. Angehende Baufamilien, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, sollten nicht zu lange warten, denn das Programm ist bis Ende 2025 befristet. Ihr regionaler Town & Country Haus Partner berät Sie gern zu Fördermitteln und Kombinationsmöglichkeiten.